Regeln für das schulische Zusammenleben
Von L. Pott
Wir haben uns am Marianum auf die folgenden Schulregeln geeinigt. Die Regeln sind der Maßstab, an dem wir uns bei allen Entscheidungen und Handlungen orientieren.
Für ein gutes Zusammenleben ist es notwendig, dass alle bestimmte Vereinbarungen berücksichtigen, die auch im Alltag ihre Gültigkeit haben. Jeder sollte andere von Verletzungen der Vereinbarungen abhalten.
Nicht jedes erwünschte Verhalten kann in diesem Regelwerk benannt werden. Da ein gemeinschaftliches Zusammenleben nur dann gelingt, wenn alle Beteiligten dafür Verantwortung übernehmen, müssen diejenigen, die dieses Zusammenleben stören, mit Sanktionen rechnen.
Wir, die Mitglieder der Schulgemeinschaft, begegnen uns mit Achtung, Toleranz und Respekt.
Es ist für uns selbstverständlich, dass wir persönliches und gemeinsames Eigentum achten. Angerichtete Schäden müssen vom Verursacher wieder gut gemacht werden. Die Sauberkeit unserer Schule ist uns ein Anliegen.
Aus versicherungstechnischen Gründen melden wir einen Sachschaden sofort im Sekretariat.
Bei Unfällen bitten wir sofort eine Lehrkraft um Hilfe und verständigen das Sekretariat. Wir denken daran, im Notfall die Schulsanitäter zu alarmieren.
Alle Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf den gesetzlichen Unfallversicherungsanspruch (Träger: Gemeindeunfallversicherungsverband Hannover). Dieser Schutz erstreckt sich auf die Teilnahme am Unterricht (einschließlich der Pausen) und die sonstigen Schulveranstaltungen (z.B. Wanderungen, Fahrten, Besichtigungen, Sportveranstaltungen, Veranstaltungen der SV) sowie auf den Schulweg und den Weg von und zu dem Ort, an dem eine Schulveranstaltung stattfindet. Ein Versicherungsschutz für einen Wegunfall wird jedoch dann nicht mehr anerkannt, wenn andere Gründe als die Absicht, die Schule zu erreichen, einen Schüler bewogen haben, einen weiteren Weg zu wählen. Unfälle müssen umgehend im Sekretariat gemeldet werden.
Wir beginnen und beenden den Unterricht pünktlich mit dem Klingelzeichen.
Komme ich mit einem Fahrrad/Auto/Motorrad etc., so parke ich auf den eigens dafür vorgesehenen Flächen. Mir ist klar, dass der Schulträger für falsch abgestellte Fahrzeuge keine Haftung übernimmt.
Da die langen Pausen der Erholung dienen, verlassen wir den Unterrichtsraum und gehen auf den Pausenhof oder in die Pausenhalle. Als Oberstufenschüler bzw. Oberstufenschülerin kann ich auch die Cafeteria nutzen. Bei Niederschlägen steht allen jeweils das Erdgeschoss der Gebäudeflügel zur Verfügung.
Als Schüler/Schülerin der Jg. 5–10 ist mir das Verlassen des Schulgrundstücks vormittags nicht erlaubt. Nur in der Mittagspause kann das Schulgrundstück auf eigenes Risiko verlassen werden, um eine benachbarte Versorgungsmöglichkeit aufzusuchen. Der direkte Weg kann dann versichert sein (Einzelfallentscheidung der Versicherung), bleibt aber unbeaufsichtigt, der Aufenthalt in der benachbarten Versorgungsmöglichkeit ist grundsätzlich nicht versichert. Du solltest mit deinen Eltern sprechen und klären, ob sie ein Verlassen des Schulgrundstücks in der Mittagspause gestatten. Die Schule kann eine Erlaubnis oder ein Verbot nicht kontrollieren, empfiehlt aber zur Risikoabsenkung, die mitgebrachte oder in der Schule angebotene Versorgung zu nutzen. Für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 11 und 12 gilt: Das Schulgrundstück kann in Freistunden auf eigenes Risiko verlassen werden.
Mir ist bewusst, dass Alkoholgenuss in der Schule nicht erlaubt ist. Als vernünftiger Mensch verzichte ich auf Drogen. Ich bringe keine Drogen mit zur Schule. Der Handel mit Drogen hat den Verweis von der Schule zur Folge.
Wir sorgen dafür, dass meldepflichtige Krankheiten dem Schulleiter mitgeteilt werden.
Uns ist klar, dass das Bischöfliche Schulgesetz, das niedersächsische Schulgesetz, einschlägige Erlasse und Beschlüsse der Schulkonferenz für unser schulisches Zusammenleben gültig sind.