Lernmittelausleihe
Von L. Pott
In Niedersachsen bieten alle öffentlichen Schulen den Eltern und den volljährigen Schülerinnen und Schülern an, Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts auszuleihen. Dadurch werden die Familienhaushalte jährlich erheblich entlastet.
Der Atlas, Lektürehefte, einzelne kursspezifische Unterrichtsmaterialien, Verbrauchsmaterialien sowie Arbeits- und Übungshefte, Arbeitsblätter und Taschenrechner müssen auf eigene Kosten erworben werden.
Es wird davon ausgegangen, dass die überlassenen Lernmittel wiederholt ausgeliehen werden können. Um dieses zu gewährleisten, sind sie pfleglich zu behandeln. Sie sollen mit einem Schutzumschlag, möglichst aus umweltfreundlichem Material, versehen werden.
Eintragungen, Randbemerkungen und Unterstreichungen dürfen nicht vorgenommen werden. Verlust oder Unbrauchbarkeit durch unsachgemäße Behandlung müssen der Schule sofort angezeigt werden.
Die Kosten einer dadurch notwendigen Neubeschaffung des Lernmittels sind vom Verursacher zu tragen.